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Allgemeine Informationen und Vorschriften

Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung müssen von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb/Vertragsinstallationsunternehmen) durchgeführt werden.

Allgemeines bei Gasbetrieb

  • Gasinstallation nur von anerkannten Fachleuten!
  • Die Bestimmungen der in den jeweiligen Ländern geltenden Vorschriften sowie die örtlichen Vorschriften der Gasversorgungsunternehmen (GVU) sind einzuhalten.
  • Bei der Installation einer Gasfeuerungsanlage sind Vorschriften und Richtlinien zu beachten (z. B. DVGW-TRGI 2008; TRF 1996 Band 1 und Band 2, DIN 4756).
  • Das für die Errichtung und die Änderung von Gasanlagen verantwortliche Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat vor Beginn seiner Arbeit dem Gasversorgungsunternehmen (GVU) über Art und Umfang der geplanten Anlage und der vorgesehenen Baumaßnahme Mitteilung zu machen. Das VIU hat sich beim GVU zu vergewissern, dass die ausreichende Versorgung der Anlage mit Gas sichergestellt ist.
  • Einrichtungs-, Änderungs- und Unterhaltungsarbeiten an Gasanlagen in Gebäuden und Grundstücken dürfen, außer durch das GVU, nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die eine entsprechende Zulassung durch das GVU besitzen.
  • Die Leitungsanlagen müssen, entsprechend der vorgesehenen Druckstufe, einer Belastungsprüfung, Dichtheitsprüfung und Gebrauchsfähigkeitsprüfung bei in Betrieb befindlichen Anlagen bzw. der kombinierten Belastungs- und Dichtheitsprüfung unterzogen sein (siehe z. B. TRGI 2008, Kap. 5.6).
  • Das inerte Gas muss aus der Leitung verdrängt sein, die Leitung muss vollständig entlüftet sein. Die Aufstellung eines Gas-Brennwertgerätes muss in Absprache mit dem Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen. Gemäß den landesrechtlichen Vorschriften muss die Aufstellung einer Heizungsanlage angezeigt bzw. eine Erlaubnis eingeholt werden.

Nehmen Sie vor der Aufstellung des Brennwertgerätes Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister über:

  • Zuluft- und Abgasführung
  • Brennstoffzuführung
  • Kondensateinleitung in das Abwassersystem
  • Standfläche im Bereich der Reinigungsöffnung nach  DIN 18160-Teil 5


Abgasanschluss an Schornsteinen

Wegen des Wasserdampfgehalts in den Abgasen mit niedrigen Temperaturen und der dadurch bedingten weiteren Kondensation im Schornstein, können Brennwertkessel nur an feuchtigkeitsunempfindliche Schornsteine angeschlossen werden. Bei der Abgasführung sind die geltenden behördlichen Bestimmungen und die Sondervorschriften der Aufstellländer zu beachten:

  • (DE) DVGW (TRGI)
  • (AT) ÖVGW
  • (CH) SVGW, VKF-Richtlinien

Unsachgemäßer Gebrauch kann:

  • Leib und Leben des Benutzers oder Dritter gefährden
  • Das Gerät oder andere Sachwerte beeinträchtigen
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