Prallplatte aus Gummi (1 m x 1,2 m)
mit Befestigungsmaterial.
Zur Montage im Pelletslagerraum an der den Befüllkupplungen gegenüberliegenden Wand. Verhindert die Beschädigung der Lagerraumwände beim Einblasen der Pellets und schützt die Pellets vor Zerkleinerung beim Aufprall.
Die Prallmatte (B) muss in einem Abstand von mindestens ≥200 mm vor der dem Befüllstutzen gegenüberliegenden Mauer angebracht werden. Durch die Prallmatte werden sowohl die Pellets als auch das Mauerwerk bzw. der Putz geschützt. Abgeschlagene Putz- oder Mauerteile können die Pelletförderungund die Brennraumentaschung blockieren.