5 Jahre Garantieverlängerung bei Registrierung
Die unentgeltliche Garantiezeit beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage, spätestens 3 Monate nach Lieferung durch Viessmann und endet automatisch nach 5 Jahren.
- Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.
- Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
- Viessmann garantiert dem Heizungsfachbetrieb und dem Anlagenbetreiber die einwandfreie Qualität der Produkte durch die kostenlose Behebung der Mängel des Paket-Lieferumfangs, die innerhalb der fünf Jahre nachweislich auf Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind.
- Die Anfahrt- und Lohnkosten für die Fehlersuche sowie der Aus- und Einbau der defekten Bauteile werden gemäß den im Handwerk üblichen Kosten ersetzt.
- Ausgenommen sind Verschleißteile und Hilfsmaterialien* sowie Schäden, die nachweislich durch Nichtbeachten von Montage-, Bedienungs- und Serviceanleitungen sowie äußere Einflüsse (z. B. Frost und äußere Gewalteinwirkung) entstehen.
* Welche das genau sind, können Sie im BDH Informationsblatt 14 zur
jährlichen Inspektion und Wartung von Heizungsanlagen nachlesen.
Maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen der Viessmann Garantie. www.viessmann.de/garantie