Neue Bafa Förderungen ab Montag dem 12.07.2010 ! Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
- Effiziente Wärmepumpen (sofern die o. a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden)
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