Thermisch auslösende Absperrsicherung (TAE) GT 125 FF9M2 für Klärgas und Biogas.

Die Nennweitenauswahl sollte sinnvollerweise in gleicher Nennweite wie der Kugelhahn der Armaturengruppe erfolgen. Damit kann die TAE direkt mit dem Kugelhahn der Gasarmaturengruppe verschraubt werden.
Der Druckverlust der TAEs ist gering. Bei Gasversorgungsdrücken bis 30 mbar ist zu prüfen, ob der zulässige Gesamtdruckverlust von 2,6 mbar (nach DVGW-TRGI 86/96) in der Leitungsanlage zwischen der Hauptabsperreinrichtung und dem Brenneranschluß nicht überschritten wird. Im Zweifelsfall ist mit dem GVU Verbindung aufzunehmen. Bei Versorgungsdrücken über 100 mbar und bis 4 bar ist der Druckverlust der TAE in der Regel vernachlässigbar.
Thermisch auslösende Absperrventile der Baureihe GT sind selbsttätig auslösende Absperrvorrichtungen für die Gasinstallation, die bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von mehr als 100°C die Gaszufuhr absperren. Sie verhindern im Brandfall den Gasaustritt wenn sie unmittelbar vor nicht thermisch belastbaren bzw. nicht HT-beständigen Bauteilen montiert werden.
Die Absperrventile sind DVGW zugelassen und entsprechen den Anforderungen der Landesfeuerungsverordnungen.

Funktion:
Ein Schmelzeinsatz - der "Temperatursensor" - arretiert einen von einer Druckfeder vorgespannten Schließkörper. Wird die Auslösetemperatur erreicht, gibt der Schmelzeinsatz den Schließkörper frei. Dieser schießt in eine Schließkontur und bildet dort eine Presspassung, die auch erhalten bleibt, wenn die Druckfeder durch den weiteren Temperatureinfluß ihre Kraft verliert.

Installationshinweise:
- Die TAE ist vor Stoß zu schützen!
- Nicht in die Öffnungen fassen oder mit Gegenständen im Innenraum manipulieren - Verletzungsgefahr!
- Die Installation darf nur durch das verantwortliche Vertrags-Installationsunternehmen (VIU) erfolgen!
- Die TAE ist entsprechend den gültigen Vorschriften unmittelbar vor nicht HT-beständigen Bauteilen zu installieren!
- Die Einbaustelle darf nicht verdeckt liegen. Die TAE darf nicht vor Strahlungswärme oder Flammeneinwirkung geschützt sein!
- Die Durchflußrichtung ist, wie auf der TAE angegeben, einzuhalten. Die Einbaulage ist beliebig.
- Bei TAEs mit Gewindeanschlüssen darf die Montage nur an den Schlüsselflächen erfolgen.
- Bei Schweißarbeiten ist das Gehäuse im Bereich des Schmelzeinsatzes vor Erwärmung auf >80°C zu schützen.
- Der Schmelzeinsatz darf keinen mechanischen Belastungen ausgesetzt werden. TAEs mit beschädigtem Schmelzeinsatz dürfen nicht eingesetzt werden!
- An der TAE dürfen keine Befestigungschellen angebracht werden und es darf kein Farbanstrich am Schmelzeinsatz erfolgen.
- Ausgelöste TAEs dürfen nicht regeneriert werden, dürfen nicht eingebaut bzw. müssen durch eine neue TAE ersetzt werden!
Es wird empfohlen im Rahmen der Wartungszyklen oder bei Arbeiten an den Gasinstallationsanlagen, mindestens aber alle 2 Jahre, die TAE auf äußeren optisch einwandfreien Zustand (wie in dieser Richtlinie beschrieben) zu prüfen.
