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Erdwärmesonde und Bohrung

Erdwärmesonde und Bohrungfür Vitocal 300/350 BW/BWC/BWH Sole-Wasser Wärmepumpe
 
Art.Nr.:lo-v-0000139
Lieferzeit: Preis auf Anfrage

Nenn-Wärmeleistung:
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inkl. MwSt (19%)

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Dienstleistung für Bohrungen und Erdwärmesonden für Viessmann Vitocal 300 und 350 Sole/Wasser Wärmepumpen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Bohrunternehmen. Die Kosten variieren je nach Untergrund und Behördenauflagen. Zu diesem Zweck sind Zonen gebildet worden.

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Leistungsumfang der Bohrung einschliesslich Erdwärmesonde:

  • Bohrung in allen Bodenklassen
  • Liefern und Setzen der Doppel U-Rohr Sonde aus HDPE 100 SDR11 32x2,9 mm, werkseitig gefertigt und druckgeprüft.
  • Erdsondenlänge gemäß Wärmepumpentyp und geologischer Untergrundverhältnisse. Auslegung nach VDI 4640 mit 50W/m Entzugsleistung.
  • Baustelleneinrichtung inkl. An- und Abtransport der Bohreinrichtung.
  • Einbau von Hilfsverrohrung im nicht standfesten Gebirge ohne Längenbegrenzung.
  • Liefern und Verpressen des Bohrlochringraums mit Bentonit-Zementsuspension Dichte 1,5t/cbm.
  • Befüllen der Sonde mit Wasser und Verschließen der Sondenenden mit Schutzkappen.
  • Sonde auf Durchfluss prüfen und Druckprüfung im eingebauten Zustand.
  • Abnahmeprotokoll und Schichtenverzeichnis inkl. Druckprüfprotokoll.
  • Arteserversicherung zur Absicherung bei Schäden durch unter Druck stehende Grundgewässer.

Zusätzlich bauseitig (von Ihnen) zu erbringende Leistungen:

  • Ungehinderte Zu- und Abfahrt zur Bohrstelle muss gewährleistet sein. Mindestbreite der Zufahrt 2 Meter bei Einsatz eines Raupenbohrgerätes bzw. 3 Meter bei Einsatz von LKW-Bohrgeräten. Die Bohrstelle ist befahrbar und standfest auszuführen, dafür ist ggfs. Recycling- oder Naturschotter bauseits einzusetzen.
  • Die zur Verfügung stehenden Flächen für die Bohr- und Erdarbeiten werden vom Auftraggeber entschädigungslos bereitgestellt.
  • Die Bohransatzpunkte sind bauseits zu kennzeichnen, im Bereich dieser Bohransatzpumkte dürfen keine Ver- und Entsorgungsleitungen angetroffen werden.
  • Uneingeschränkte Arbeitshöhe am Bohrpunkt für den Bohrturm.
  • Kosten aus Beschädigungen unterirdischer Leitungen, Kabel und Bauwerken, die vom Auftraggeber nicht fixiert wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Die für das Bohrverfahren benötigte Wassermenge wird bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt (bei Imlochhammerbohrungen 3/4'' Anschluss, bei Spülbohrungen Hydrant mit C-Schlauchanschluss).
  • Der erforderliche Stromanschluss (230V / 16A) wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Die Beseitigung des anfallenden Spül- und Bohrguts erfolgt zu Lasten des Auftraggebers. Die notwendigen Container sind rechtzeitig durch den Auftraggeber bereitzustellen. 1 Container mit 10cbm (Schlamm-Mulde), wasserdicht mit hoher Schüttkante, in max. 20m Distanz zum Bohrloch. Bei erhöhtem Wasseraufkommen können weitere Container notwendig werden.
  • Trotz umsichtiger Ausführung der Arbeiten können durch Austreten von Bohrstaub, Spritzwasser usw. Verunreinigungen an naheliegenden Objekten entstehen. Diese sind ggfs. vorher bauseits zu entfernen bzw. durch geeignete Planen/Folien zu schützen.
  • Eine Beweissicherung von Gebäuden und der Grundstücksflächen ist vor Beginn der Bohrarbeiten ggfs. notwendig und bauseits zu veranlassen.
  • Bauseitige Leistungen sind dem Bohrtermin anzupassen und rechtzeitig auszuführen.

 

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