Hinweise:
Vor der Montage prüfen, ob der Schacht von oben bis unten gerade verläuft oder einen Verzug hat (ausspiegeln). Im Falle eines Verzugs empfehlen wir den Einbau der flexiblen Abgasleitung.
Im Aufstellraum muss mindestens eine Revisionsöffnung (C) zur Besichtigung und Reinigung und zur Druckprüfung in die Abgasanlage eingebaut sein. Ist die Abgasleitung nicht vom Dach aus zugängig, muss eine weitere Revisionsöffnung hinter der Reinigungstür des Schornsteins im Dachgeschoss eingebaut werden.
Räume mit einer Zuluftöffnung (A) mit freiem Querschnitt von min. 150 cm2 bzw. 2 × 75 cm2 austatten. Die Verbrennungsluft wird dem Kesselaufstellraum entnommen.
Der Kondenswasserabfluss aus der Abgasleitung zum Heizkessel muss durch ein entsprechendes Gefälle von mindestens 3º gewährleistet sein.
Mindest-Schachtdurchmesser gemäß DIN 18160:
Bei doppelzügigen Kaminen mit Festbrennstoffkessel:
Die Mündungen von brennbaren Abgasleitungen sollten aus brandschutztechnischen Gründen bei normal entflammbaren Abgasleitungen bis ca. 400 mm und bei schwer entflammbaren Abgasleitungen bis ca. 300 mm unterhalb der Mündung des Schachts aus nicht brennbaren Baustoffen ausgeführt werden.